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MASARAK, s.r.o.
Übersetzungsbüro für Tschechisch/Deutsch
Jakubská 1, CZ-602 00 Brno, Tschechien

Beglaubigte  Übersetzungen – Tschechisch

Wir übersetzen juristische Texte und amtliche Schriftstücke.
Wir dolmetschen bei tschechischen Behörden.
Wir stehen Ihnen in Tschechien vor Ort zur Seite.
Tschechisch Übersetzungen
Juristische und beglaubigte Übersetzungen

Juristische und beglaubigte Übersetzungen

Deutsch-Tschechisch / Tschechisch-Deutsch
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen ins Tschechische und aus dem Tschechischen aus. Wir übersetzen amtliche Dokumente wie etwa Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heirats- und Eheurkunden, Auszüge aus dem Handelsregister und Firmenbuch, Führungszeugnisse und Strafregisterbescheinigungen, die durch einen in Tschechien vereidigten Übersetzer übersetzt werden müssen. Wir bieten auch sorgfältig und fachkundig ausgeführte Übersetzungen von juristischen Texten an: Verträgen, Urteilen, Beschlüssen, Bescheiden, Gutachten u. Ä. Wir unterstützen unsere deutsche, österreichische und Schweizer Kunden bei Verhandlungen mit tschechischen Geschäftspartnern und Behörden.

Nicht nur für Rechtsanwälte

Wenn alles stimmen muss
Seit 2004 liefern wir fachlich anspruchsvolle Übersetzungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, wo es auf Präzision, Rechtskenntnisse und Verschwiegenheit ankommt. Unsere Leistungen nehmen nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Notare, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Standesämter und Gemeinden in Anspruch.
MASARAK Tschechisch-Übersetzungen

Möchten Sie Verträge oder Dokumente übersetzen lassen?

Schreiben Sie uns bitte an info@masarak.cz, oder rufen Sie uns an: (00420) 605 803 327.
Ansprechpartner: Herr Pavel Mašarák

Leistungsübersicht

Wir bieten Tschechisch-Übersetzungen, behördliches Dolmetschen und Auskünfte aus Tschechien an.
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte
Übersetzungen
Juristische Übersetzungen
Juristische
Übersetzungen
Dolmetschen
Dolmetschen
Recherchen
Recherchen
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Tschechischen und ins Tschechische

Beglaubigte Übersetzungen

Richtig und gesetzeskonform
Beglaubigte Übersetzungen (Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk, auf Tschechisch překladatelská doložka genannt, und Rundstempel eines vereidigten Übersetzers) unterliegen in Tschechien strenger gesetzlicher Regelung und Aufsicht des Justizministeriums. Nur beglaubigte Übersetzungen von in Tschechien beeideten Übersetzern, den sog. Gerichtsübersetzern (soudní překladatel), werden von tschechischen Behörden angenommen. Wir übersetzen amtliche Dokumente richtig und gesetzeskonform.
Juristische Übersetzungen aus dem Tschechischen und ins Tschechische

Juristische Übersetzungen

Rechtskenntnisse im Einsatz
Wir wissen, worauf es bei Rechtsübersetzungen ankommt. Rein sprachliches Wissen reicht hier nicht aus, vielmehr sind gute Kenntnisse tschechischer Rechtsordnung und juristisches Denken gefragt. Wir übersetzen Verträge, Urteile, Beschlüsse, Bescheide, Klagen, Gesetze und viele andere juristische Texte. Unsere Übersetzungen beruhen auf langjährigen Erfahrungen und sorgfältigen Terminologie-Vergleichen. Mit unseren Übersetzungen kommt es zu keinen Missverständnissen und es fallen keine Mehrkosten an.
Dolmetschen bei tschechischen Behörden

Dolmetschen

Dolmetschen bei tschechischen Behörden
Wir bieten Dolmetschen bei tschechischen Notaren, Standesämtern, Gerichten und der Polizei an. Zum Dolmetschen bei tschechischen Behörden sind nur sog. Gerichtsdolmetscher (auf Tschechisch soudní tlumočník genannt) berechtigt. Sie werden vom tschechischen Justizministerium nach einer Prüfung ernannt und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir sind vorwiegend in der zweitgrößten tschechischen Stadt Brno (Brünn) und Umgebung tätig.
Suche in tschechischen öffentlichen Registern

Recherchen

Suche in tschechischen Registern
Wir helfen Ihnen, Informationen in tschechischer Sprache zu finden. Wir machen Recherchen in tschechischen Registern – wie etwa dem Handelsregister, Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Immobilienkataster (d.h. im tschechischen Grundbuch), Schuldnerregister, Insolvenzregister – sowie auch in Urkundensammlungen tschechischer Gerichte. Wir sind überall dort für Sie da, wo Angaben in tschechischen Quellen nur auf Tschechisch verfügbar sind und auf Deutsch vermittelt werden müssen.

Was können wir für Sie tun?

Fragen kostet nichts.

Warum MASARAK?

  • Hoch qualifiziert.
  • Seit 2004 tätig.
  • In Tschechien vereidigt.
  • Zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Terminlich verlässlich.
  • Stets entgegenkommend.
  • Unterstützung vor Ort.
  • Rechnungen in Euro oder SFr.
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MASARAK, s.r.o.
Jakubská 1
CZ-602 00 Brno
E-Mail: info@masarak.cz
Telefon: (00420) 605 803 327
Geschäftsführer: Hr. Mašarák
USt-IdNr.: CZ02810093
Eintragung im Handelsregister: 
Landgericht in Brno (CZ), AZ C 82570