Wir bieten Dolmetschen bei tschechischen Notaren, Standesämtern, Gerichten und der Polizei an. Zum Dolmetschen bei tschechischen Behörden sind nur sog. Gerichtsdolmetscher (auf Tschechisch „soudní tlumočník“ genannt) berechtigt. Sie werden vom
tschechischen Justizministerium nach einer Prüfung ernannt und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir sind vorwiegend in der zweitgrößten tschechischen Stadt Brno (Brünn) und Umgebung tätig.