Wir erstellen beglaubigte Tschechisch-Übersetzungen, die von tschechischen Behörden anerkannt werden, weil sie von einem in Tschechien ermächtigten Übersetzer bestätigt sind.
Übersetzung von Dokumenten
Müssen Sie bei tschechischen Behörden ein Zertifikat, Gutachten oder Attest einreichen? Möchten Sie eine Tschechin oder einen Tschechen heiraten? Wollen Sie in Tschechien ein Unternehmen gründen? Führen Sie einen Rechtsstreit mit einem tschechischen Beteiligten? Dann werden Sie wohl eine rechtlich anerkannte, beeidigte, notarielle oder – genauer gesagt – beglaubigte Übersetzung benötigen, d.h. eine Übersetzung mit dem Bestätigungsvermerk eines in Tschechien akkreditierten Gerichtsdolmetschers (soudní tlumočník). Der vereidigte Gerichtsdolmetscher haftet für die Übereinstimmung des Originals mit der Übersetzung, und geniesst somit das Vertrauen tschechischer Gerichte und Ämter.
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen werden in Tschechien von ermächtigten Übersetzern, den sog. Gerichtsdolmetschern, erstellt, d.h. von durch ein tschechisches Kreisgericht geprüften, öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern. Eine beglaubigte Tschechisch-Übersetzung besteht aus drei untrennbar verbundenen Teilen:
- dem zu übersetzenden Dokument oder seiner amtlich beglaubigten Kopie
- der Übersetzung
- dem Bestätigungsvermerk eines Gerichtsdolmetschers über die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original
Was wird benötigt?
Für eine beglaubigte Übersetzung braucht der tschechische Übersetzer bzw. Gerichtsdolmetscher entweder das Originaldokument, oder seine notariell beglaubigte Kopie, die dann mit der Übersetzung zusammengeheftet werden. In den meisten Fällen muss ein für den Bedarf tschechischer Ämter bestimmtes Dokument in Liechtenstein noch mit der sog. Apostille versehen werden, bevor es übersetzt wird. Wir beraten Sie gern und finden eine passende Lösung für Ihren Fall.
Warum eine amtlich beglaubigte Übersetzung von uns?
Übersetzer vor Ort
Wir sind in Tschechien tätig und wissen, was tschechische Behörden verlangen.
Einfache Erledigung
Eine beglaubigte Übersetzung muss nicht persönlich abgeholt werden – wir schicken sie Ihnen gerne per Post.
Vertrauenswürdigkeit
Unsere Übersetzungen sind sowohl sprachlich als auch formell korrekt – es kommt zu keinen Schwierigkeiten.
Beratung
Wir sind Ihnen gerne behilflich – mit uns wird die Kommunikation mit tschechischen Behörden leichter.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Verschwiegenheit | verantwortungsvollen Umgang mit Dokumenten | gewissenhafte Arbeit auf dem höchsten fachlichen Niveau | termingerechte Lieferung