Als in Tschechien vereidigte Dolmetscher dolmetschen wir zwischen Tschechisch und Deutsch bei tschechischen Notaren und Behörden sowie auch bei geschäftlichen Verhandlungen. Mit juristischem Fachwissen, diskret und verlässlich.
Verhandlungsdolmetschen
Gründen Sie eine Gesellschaft mit tschechischer Beteiligung? Wollen Sie mit tschechischen Geschäftspartnern einen Vertrag vereinbaren und die Vertragsbedingungen so aushandeln, dass es zu keinen Missverständnissen kommen kann? Sind Sie mitten in einem Rechtsstreit mit einem tschechischen Prozessgegner? Wir unterstützen Sie als in Tschechien vereidigte Dolmetscher durch Dolmetschen zwischen Tschechisch und Deutsch bei allen Gesprächen und Verhandlungen und übersetzen auch sämtliche zusammenhängenden Unterlagen aus dem Tschechischen oder ins Tschechische. Gern vertreten wir auch Ihre Interessen in Tschechien.
Behördendolmetschen
Wir bieten das sog. Gerichtsdolmetschen an. Als Dolmetscher bei Behörden sind in Tschechien nur sog. Gerichtsdolmetscher (soudní tlumočník) zugelassen. Die Gerichtsdolmetscher dolmetschen allerdings nicht nur bei Gerichten, sondern auch bei Notar, Polizei, Zivilstandsamt und anderen Behörden – überall dort, wo eine Person erklärt, dass sie der tschechischen Sprache nicht mächtig ist, und die Anwesenheit eines amtlich akkreditierten Dolmetschers für Tschechisch erforderlich ist. Wir erstellen auch beglaubigte Übersetzungen aller zusammenhängenden Dokumente, wenn erforderlich.
Anfrage?
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (info@masarak.cz) und teilen Sie uns Folgendes mit:
- wann und wo gedolmetscht werden soll
- was ist der Verhandlungsgegenstand
- wer anwesend sein wird
- an wen kann sich der Dolmetscher mit der Bitte um weitere Informationen wenden
Eid eines Gerichtsdolmetschers in Tschechien
In Tschechien sind – ausser seltenen Ausnahmefällen – nur sog. Gerichtsdolmetscher (soudní tlumočník) zum Dolmetschen bei Behörden berechtigt. Sie werden nach entsprechenden Prüfungen vom zuständigen Kreisgericht oder vom Justizministerium ernannt und haben dabei folgenden Eid abzulegen:
Ich verspreche,
- dass ich bei meiner Dolmetschertätigkeit Rechtsvorschriften genau einhalten werde,
- dass ich die Dolmetschertätigkeit unparteiisch nach meinem besten Wissen ausüben werde,
- dass ich alle meinen Kenntnisse voll anwenden werde und
- dass ich Verschwiegenheit über Tatsachen bewahre, die mir bei der Ausübung der Dolmetschertätigkeit bekannt geworden sind.
Verschwiegenheit | verantwortungsvollen Umgang mit Dokumenten | gewissenhafte Arbeit auf dem höchsten fachlichen Niveau | termingerechte Lieferung